Politik
Das Aktionsbündnis "Lebendige Tideelbe" sieht bei der geplanten Elbvertiefung trotz der neuerlichen Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses weiter Verstöße gegen geltendes Umweltrecht. Wesentliche Mängel, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom Oktober 2014 gerügt hat, seien nicht ausgeräumt.
01.06.2016