Keine generellen Diesel-Fahrverbote in Hamburg - Hafen problematisch
Hamburgs Senat hat den lange erwarteten Luftreinhalteplan für die Hansestadt vorgelegt. Ein generelles Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge wird es demnach nicht geben.
Allerdings würden Teile sehr belasteter Straßen teilweise für Diesel-Fahrzeuge gesperrt, teilte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Dienstag mit. Das betreffe an der Max-Brauer-Allee Pkw und Lkw, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen, sowie an der Stresemannstraße Lkw, die nicht mindestens die Euro 6 Norm erfüllen.
"Das ist vertretbar, weil für den Durchfahrtverkehr leistungsfähige Alternativrouten existieren", betonte die Behörde. Bedenklicher als angenommen habe sich jedoch die Schadstoffbelastung durch den Hafen entpuppt. Ursprünglich wollte der Senat den schon 2014 gerichtlich angeordneten Plan erst 2018 vorlegen, wurde jedoch wiederum vom Gericht zu einer früheren Präsentation gezwungen.
Generell werde die Luft in Hamburg von Jahr zu Jahr besser. Bis auf die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) würden alle Grenzwerte eingehalten. Und der NO2-Grenzwert werde derzeit nur noch an vier der
15 Messpunkte überschritten: An der Max-Brauer-Allee, der Habichtstraße, der Stresemannstraße und an der Kieler Straße. Mit dem Luftreinhalteplan werde nun sichergestellt, dass auch die Stickoxid-Überschreitungen so schnell wie möglich überwunden würden, zeigte sich die Behörde überzeugt. "Als erste Großstadt legen wir einen Plan vor, der alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin berechnet", sagte Kerstan.
Belastung durch den Hafen
"Neu war auch für uns die Erkenntnis, dass die Hintergrundbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen am Nordufer der Elbe ein erhebliches Problem für die Luftqualität ist", betonte Kerstan. Betroffen seien die Palmaille, die Große Elbstraße oder Neumühlen. Dort trage der Hafenhintergrund laut Modellrechnung zu rund 80 Prozent zur NO2-Belastung bei. "Hier lässt sich allein mit Verkehrsmaßnahmen der Grenzwert nicht einhalten", teilte die Behörde mit. Stattdessen sei etwa am Burchardkai der HHLA der Einsatz von Flüssiggas geplant, damit Frachter während der Liegezeit ihre Diesel-Motoren abschalten können. Am Terminal Altenwerder soll es eine zusätzliche Landstromanlage geben, ebenso an einem Terminal des Betreibers Eurogate.
Nach Kerstans Überzeugung gäbe es in Hamburg schon heute nur sehr wenige Grenzwertüberschreitungen, würden alle Autos die gesetzlichen Zulassungswerte auf der Straße tatsächlich einhalten. Durch die Maßnahmen des Luftreinhalteplans soll die Zahl der von einer überhöhten Kohlendioxidbelastung betroffenen Menschen nun deutlich sinken. Nach Angaben der Umweltbehörde lag die Belastung mit Stickstoffdioxid 2014 im Jahresmittel an 40,8 Kilometern über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Nach den Rechenmodellen sinke die Zahl der 2014 rund 41.500 betroffenen Menschen bis zum Jahr 2020 auf dann nur noch gut 1300 Personen an Straßenabschnitten von 1,8 Kilometern Länge.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 5. November 2014 verlangt, einen durchgerechneten neuen Luftreinhalteplan vorzulegen. Dafür wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2017 gesetzt. Der Plan soll aufzeigen, mit welchen Maßnahmen schnellstmöglich die EU-Grenzwerte eingehalten werden. Der Plan geht in wenigen Tagen in die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene öffentliche Auslegung und soll nach der Einarbeitung eventueller Stellungnahmen final beschlossen werden. (lno/pk)