Haftungsbescheinigungen für Reeder jetzt elektronisch

Die deutsche Flaggenstaatverwaltung setzt weiter auf Bürokratieabbau und die Nutzung elektronischer Dokumente für Schiffe. In diesem Bereich bietet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine neue Dienstleistung seit Anfang November an. Haftungsbescheinigungen werden dann für Reedereien in elektronischer Form ausgestellt.

Die elektronischen, vorgeschriebenen Haftungsbescheinigungen werden in diesen Bereichen ausgestellt:

• Haftungsübereinkommen von 1992

• Bunkeröl-Übereinkommen

• Wrackbeseitigungsübereinkommen

• Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (Verordnung (EG) Nr. 392/2009).

Das BSH setzt damit Vorgaben des E-Government-Gesetzes um. Auch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) begrüßt und unterstützt ausdrücklich, dass elektronische Schiffsdokumente eingeführt werden. Die elektronischen Haftungsbescheinigungen werden in dieser Form weltweit anerkannt.

Die Haftungsbescheinigungen werden ein neues Aussehen erhalten. Siegel und Unterschrift sind nicht mehr nötig. Der auf der elektronischen Haftungsbescheinigung aufgedruckte QR-Code ermöglicht eine rechtssichere Verifizierung. Diese erfolgt über die Webseite www.deutsche-flagge.de in Verbindung mit einer auf der Haftungsbescheinigung abgedruckten Tracking Identification Number (TID).

Die Antragsformulare für die Ausstellung von Haftungsbescheinigungen werden ebenfalls über die Webseite abgerufen. Der Antrag kann einfach über E-Mail eingereicht werden. FBi

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