Zweiter Anlauf im Steuerprozess gegen Deilmann-Erbinnen

Der Steuerprozess gegen die Erbinnen der Reederei Deilmann wird seit heute vor dem Landgericht Lübeck neu aufgerollt.

Es geht um den Vorwurf, dass die Erbinnen angesichts des drohenden Insolvenzverfahrens Vermögenswerte innerhalb der Familie verschoben haben sollen, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Außerdem sollen sie gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Angaben gemacht haben, um weniger Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Das Landgericht Lübeck hatte sie deshalb 2016 zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil im März 2017 aufgehoben.

Neben den Schwestern Gisa und Hedda Deilmann stehen auch ihre Mutter und ein Anwalt als mutmaßlicher Mittäter vor Gericht. Das Gericht muss nun klären, wie hoch die Erbschaft war und ob die Erbinnen gegenüber dem Finanzamt tatsächlich falsche Angaben gemacht haben. Die Reederei, die 2010 Insolvenz anmelden musste, war vor allem durch das frühere ZDF-Traumschiff „Deutschland“ bekanntgeworden. lno/fab

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