Verschärfte Abgasvorschriften für Nordsee und Ärmelkanal

Seit dem vergangenen Sonnabend (11. August 2007) gelten verschärfte Abgasvorschriften für Schiffe in der Nordsee und dem Englischen Kanal. Während weltweit noch ein Schwefelgehalt von maximal 4,5 Prozent zulässig ist, darf dieses Seegebiet nur noch von Schiffen befahren werden, die einen Brennstoff mit einem maximalen Schwefelgehalt von 1,5 Prozent verwenden. Für die ökologisch besonders sensible Ostsee gilt diese strengere Schwefelgehaltsgrenze bereits seit Mai 2006. Verstöße gegen diese Vorschriften werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg verfolgt und können mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Mehr in der Tagesausgabe des THB Deutsche Schiffahrts-Zeitung

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