UVHH fordert Erhalt des Hafenprivilegs

Der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) hat an den Hamburger Senat und die Bürgerschaft appelliert, sich für den Erhalt des Hafenprivilegs auszusprechen.

„Für den Hafen ist der Erhalt des Privilegs von eminenter Bedeutung", teilte der Verband gestern mit. Ein Wegfall dieser Sonderregelung würde die Hafenentwicklung stark beeinträchtigen, da sich die langen Planungs- und Genehmigungszeiträume bei Ausbauvorhaben noch weiter verzögern würden. Nach UVHH-Ansicht würde eine Aufgabe des Hafenprivilegs außerdem zu enormen Kostensteigerungen führen, wodurch die ohnehin schon angespannte Haushaltslage der Stadt weiter belastet würde. „Hamburg sollte deshalb die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit nutzen, vom Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen, um das bisher im Hamburgischen Naturschutzgesetz verankerte Hafenprivileg zu erhalten", sagte UVHH-Präsident Klaus-Dieter Peters.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft. Dadurch werden für Baumaßnahmen im Hafen Ausgleichszahlungen fällig, die bislang durch das Hafenprivileg nicht gezahlt werden mussten. Dem Vernehmen nach könnte es sich dabei um bis zu 100 Millionen Euro handeln.

Die Hamburger CDU kündigte an, ein neues Gesetz für den Erhalt des Privilegs zu entwickeln. Auch die oppositionelle SPD ist für eine Beibehaltung der Hafen-Bevorzugung. Angeblich gibt es aber zwischen der CDU-geführten Wirtschafts- und Hafenbehörde und der Umweltbehörde der GAL Streit darüber, in welchem Ma-ße der Hafen in Hamburg künftig privilegiert werden soll.

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