Stopp für Atomtransporte

Bremen stellt sich bei Atomtransporten quer. Die Bürgerschaft des kleinsten Bundeslandes hat mit einer Gesetzesänderung die Häfen in Bremen und Bremerhaven für Transporte von Kernbrennstoffen gesperrt. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen sowie die Linken stimmten am Mittwoch dafür. Vertreter der Parteien argumentierten mit den Gefahren der Transporte und dem fehlenden Einfluss des Landes auf Entscheidungen des Bundes. Es gehe ihnen vor allem um die Sicherheit in den Häfen.

Die CDU stimmte gegen den Entwurf und kritisierte die Entscheidung scharf. Sie sei unsolidarisch gegenüber anderen deutschen Hafenstädten. Außerdem verstoße die Gesetzesänderung gegen nationales Recht und sei verfassungswidrig, argumentierte CDU-Oppositionsführer Thomas Röwekamp.
Der SPD-Hafenexperte Frank Schild betonte, es gehe um ein ganz klares politisches Ziel: "Wir wollen keine Atomtransporte." Nur weil es Gutachten mit rechtlichen Bedenken gebe, sei das kein Grund, sein Ziel aufzugeben. Klaus-Rainer Rupp (Linke) räumte ein, dass es sich um eine ungeklärte Rechtslage handele. Ein Verfassungsverstoß sei aber nicht zu erkennen. Im vergangenen Jahr habe es elf solcher Transporte gegeben.

Die Koalition wolle den Transport von Atombrennstoffen so lange verbieten, wie es kein umfassendes Konzept des Bundes zum Atomausstieg gibt, sagte die Grünen-Abgeordnete Anne Schierenbeck. Es gehe auch um den Schutz der Interessen aller Hafennutzer. Atomtransporte könnten wegen Sperrungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen schwere Behinderungen nach sich ziehen.

Der CDU-Abgeordnete Jörg Kastendiek kritisierte den Beschluss als einen einmaligen Vorgang in der Bremer Hafengeschichte. "Erstmals wird politisch motiviert Einfluss genommen, welche Waren durch den Hafen gehen dürfen." Die rot-grüne Koalition kündige den hafenpolitischen Konsens in Bremen auf.

Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) wies Befürchtungen zurück, der Senat könnte künftig auch auf andere Waren Einfluss nehmen. "Die Frage des Universalhafens hängt nicht von einer Hand voll Castoren ab." Den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wies Günthner zurück. Es gebe Gutachten mit unterschiedlichen Ansichten dazu.

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