Seehäfen begrüßen günstigen Landstrom

Die landseitige Stromversorgung für gewerbliche Schiffe unterliegt nach dem Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vom 1. März 2011 einem ermäßigten Steuersatz. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) weist darauf hin, dass die Verordnung jetzt auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Der ermäßigte Steuersatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde gilt demnach für denjenigen, der den Strom geleistet hat, oder alternativ für denjenigen, der den Strom entnommen hat.

Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht"

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