Private Sicherheitskräfte an Bord?

In den Verhandlungen über einen besseren Schutz von Handelsschiffen vor Piraten zeichnet sich ein stärkerer Einsatz privater Sicherheitskräfte ab. «Die Tendenz geht weltweit dahin, sich gemeinsam für private Sicherheitskräfte zu öffnen», sagte gestern der Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto (FDP), der Nachrichtenagentur dpa. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Die Ampeln dafür seien «von Rot auf Gelb gestellt, aber noch nicht auf Grün».

Der Unions-Experte Hans-Peter Uhl (CSU) hatte zuvor der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch) von einer Einigung in der Koalition berichtet. Auf Nachfrage der dpa relativierte er aber, dass man sich lediglich auf parlamentarischer Ebene «politisch dem Grunde nach verständigt» habe. Diskussionsbedarf gibt es noch in der FDP-Fraktion. Der Einsatz privater Sicherheitskräfte sei lediglich «eine mögliche Lösung», sagte Fachsprecher Torsten Staffeldt der dpa.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Übernahme ehemaliger Soldaten in die Bundespolizei für den Schutz von Handelsschiffen. «Für mich ist das nach wie vor eine hoheitliche Aufgabe», sagte der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut gestern in einem dpa-Gespräch. Zunächst sollten 500 ehemalige Soldaten für den Schutz der Handelsschiffe zur Verfügung stehen. «Das wäre schon mal ein erster Schritt», sagte er. Für die jährlich rund 1700 Passagen deutscher Schiffe durch das besonders von Piraterie betroffene Gebiet am Horn von Afrika reiche das aber nicht aus. Wenn man die Schiffe rund um die Uhr schützen wolle, brauche man 1500 bis 2000 Sicherheitskräfte.

Koordinator Otto sagte eine Prüfung auch dieses Vorschlags zu. «Es gibt da keine Tabus», sagte er. Er warnte aber vor nationalen Alleingängen. «Das ist eine weltweite Herausforderung und das ist auch weltweit zu lösen», sagte er. Im September stehe ein Treffen der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO an. Dann werde es mehr Klarheit geben. Erst anschließend sei eine nationale Gesetzgebung möglich. Es dürfe jetzt nicht zu «Schnellschüssen» kommen.

Das «Hamburger Abendblatt» berichtet unterdessen unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass der Einsatz privater Sicherheitskräfte gegen Piratenangriffe ernste juristische Folgen für Kapitäne deutscher Handelsschiffe haben könnte. Das Gutachten hatte demnach die Grünen-Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms in Auftrag gegeben. In der Studie heiße es, eine Strafbarkeit könne sich dann ergeben, wenn der Kapitän die nötigen Abwehrmaßnahmen fahrlässig falsch einschätze und dementsprechend unangemessene Anweisungen an die Sicherheitskräfte erteile. «Hierdurch könnte sich ein Kapitän wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung strafbar machen», zitiert die Zeitung.

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