Piraten wollen auf Bahamas vor Gericht

Das niederländisch-deutsche Verfahren zur Auslieferung der mutmaßlichen somalischen Piraten, die das deutsche Containerschiff „Taipan" kurzzeitig in ihrer Gewalt hatten, zieht sich weiter in die Länge.

Die zehn Verdächtigten wehren sich gegen eine Überstellung mit dem Argument, dass die „Taipan" der Reederei Komrowski zum Zeitpunkt des Angriffs unter der Flagge der Bahamas unterwegs war. Juristisch zuständig seien in diesem Fall die Bahamas und nicht die Bundesrepublik, erklärte der Rechtsanwalt Michiel Balemans am Freitag vor dem Auslieferungsgericht in Amsterdam. Demgegenüber hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft angegeben, das Schiff sei unter deutscher Flagge gefahren. Laut Balemans ist dies aber bislang nicht erwiesen.

Nach THB-Informationen ist die „Taipan" tatsächlich mit deutscher Flagge und Heimathafen Hamburg registriert. Es gibt zwar eine weitere „Taipan", die auch unter Bahamas-Flagge fährt. Allerdings handelt es sich dabei um einen Auto-Frachter der griechischen Reederei Stamco. Auch Komrowski-Geschäftsführer Roland Höger gab am Freitag an, dass die „Taipan" unter deutscher Flagge fahre.

Balemans kritisierte zudem, dass in dem deutschen Auslieferungsbegehren von Piraten und nicht von Verdächtigen die Rede sei. Ihre Schuld sei aber bislang nicht erwiesen. Zu Beginn der Anhörung trennte das Gericht den Fall eines der Verdächtigen ab, weil dieser noch nicht 18 Jahre alt sei und damit unter das Jugendstrafrecht falle. Abdelkadar Ahmed Warsami hatte sein Alter mit 13 angegeben. Ein Sachverständiger erklärte, er sei „wahrscheinlich 16".

Für eine Entscheidung über die Auslieferung hat das Gericht nun zwei Wochen Zeit. Gegen das Urteil könne aber wiederum Einspruch erhoben werden, hieß es in Justizkreisen. Die Haftbefehle der Hamburger Staatsanwaltschaft lauten auf versuchten erpresserischen Menschenraub und Angriff auf den Seeverkehr. Insgesamt drohen Höchststrafen von bis zu 15 Jahren.

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