Piraten-Prozess wird nicht verkürzt

Der bundesweit erste Piraten-Prozess gegen zehn Somalier in Hamburg zieht sich weiter in die Länge. Das Landgericht vertagte am Montag eine Entscheidung darüber, ob Teile des Verfahrens abgetrennt werden. Mit dem Schritt könnten die Richter für ein schnelleres Ende in dem bereits seit 15 Monaten laufenden Prozess sorgen. Möglicherweise verkündet das Gericht an diesem Mittwoch, dem nächsten Verhandlungstag, eine Entscheidung. Der Verteidiger eines Angeklagten stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.

Die schwer bewaffneten mutmaßlichen Seeräuber sollen am Ostermontag 2010 das Hamburger Frachtschiff "Taipan" vor der Küste Somalias beschossen und gekapert haben. Die 15-köpfige Besatzung wurde Stunden später von einem niederländischen Marinekommando befreit. Für den Piraten-Prozess sind bisher Termine bis Ende März geplant.

Das Gericht lehnte am Montag den Antrag des Verteidigers ab, zwei Zeugen aus Indien zu laden. "Der aktuelle Aufenthaltsort der Zeugen ist unbekannt", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz zur Begründung. Sie sollten nach Darstellung des Verteidigers die Aussage seines Mandanten stützen, er sei zu dem Überfall auf den Frachter gezwungen worden.

In seinem Befangenheitsantrag warf der Anwalt den Richtern vor, sie seien nicht mehr an der Wahrheitsfindung interessiert, sondern hätten das Urteil gegen den Angeklagten innerlich bereits gefällt: "Alles wird nur zu Lasten des Angeklagten ausgelegt." Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun über den Befangenheitsantrag entscheiden; mit einem Ergebnis wird an diesem Mittwoch gerechnet. Gegen die Richter wurden bereits mehrere Befangenheitsanträge gestellt.

Welches oder welche Verfahren abgetrennt werden könnten, ist bisher unklar. Steinmetz hatte in der vergangenen Woche erklärt, es gebe eine Vielzahl von Optionen. So könnte etwa das Verfahren gegen den ältesten oder gegen den jüngsten Angeklagten getrennt weiterverhandelt werden. Bisher haben lediglich die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger eines Angeklagten ihre Plädoyers gehalten. Das Gericht rechnet mit weiteren 18 Plädoyers.

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