Neue Gruppenfreistellung für Konsortien
Seit heute ist die neue Gruppenfreistellung 906/2009 vom 28. September 2009 für Konsortien in Kraft.
Die Regelung ändert die bisherige Freistellung und soll bis zum 25. April 2015 gelten. Dr. Markus Schöner, Kartellrechtsspezialist in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, geht davon aus, dass die Änderungen keine großen Auswirkungen auf die künftige Zusammenarbeit der Linienreedereien haben werden. Mit den ab heute geltenden Änderungen setzt die Kommission die Marktanteilsschwelle für die Anwendung der Gruppenfreistellung von 35 auf 30 Prozent herab.
Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht".