Lotsannahmepflicht für Tankschiffe
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord in Kiel hat die Verordnungen für die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Elbe (Elbe-LV), Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde (NOK-LV) und Wismar-Rostock-Stralsund (WIROST-LV) neu gefasst. Die neuen Lotsverordnungen sind seit dem 8. Mai 2003 gültig. Zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schifffahrtsstraßen ist jetzt eine generelle Lotsannahmepflicht für alle Tankschiffe eingeführt worden. Nur noch Tankschiffe bis 90 m Länge (ab 60 m nur mit Doppelhülle) können künftig befreit werden, wenn der Schiffsführer eine entsprechende Revierkenntnis und Erfahrungsfahrten unter Lotsenberatung nachweist.