Klage nicht angenommen
Die Eltern der 2008 auf der "Gorch Fock" verunglückten Kadettin Jenny Böken haben bei ihren Versuchen, die Todesumstände zu klären, eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. Das Bundesverfassungsgericht teilte gestern in Karlsruhe mit, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Schiffsarzt des Segelschulschiffs nach dem Tod der Offiziersanwärterin nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Eltern sei nicht zur Entscheidung angenommen worden. Der Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats erging demnach bereits am 6. Oktober. pk
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