Klage der Meyer Werft abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Klagen gegen die Ausweisung der Unter- und Außenems zum Naturschutzgebiet abgewiesen.

Wie das Gericht jetzt mitteilte, sahen die Richter die Klagen der Städte Papenburg und Emden, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft als unzulässig an. Sie wollten aus wirtschaftlichen Gründen verhindern, dass Deutschland die Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie aufnimmt. Gegen das Urteil kann Berufung am Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.

Die Stadt Papenburg hatte im Februar 2008 gegen die Bundesrepublik geklagt, um die Aufnahme des Ems-Gebietes zwischen Papenburg und Dollart in die Liste seltener und schutzbedürftiger Pflanzen und Tiere zu verhindern. Die Kommune befürchtete Nachteile, weil der wichtigste Arbeitgeber der Region, die Meyer Werft, regelmäßig Kreuzfahrtschiffe über die Ems in die Nordsee überführt. Dazu muss der Fluss ausgebaggert werden. Auch die anderen Kläger befürchteten Nachteile bei ihrer wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung. Vor einer eigenen Entscheidung hatten die Oldenburger Verwaltungsrichter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Auslegung der FFH-Richtlinie eingeschaltet. Die Richter dort hatten im Januar entschieden, dass nur Naturschutzgründe für die Aufnahme in die Schutzliste ausschlaggebend sind und dabei wirtschaftliche Aspekte keine Rolle spielen dürfen. Das Luxemburger Urteil bedeutet allerdings nicht das Aus für Schiffsüberführungen. Sie sind weiter möglich. Baggerarbeiten müssen allerdings strenger überprüft werden.

Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft (CDU) sagte, nach der Entscheidung des EuGH überrasche ihn das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht. Es sei „wichtig und unverzichtbar, dass der Seehafen Papenburg über die Bundeswasserstraße Ems uneingeschränkt erreichbar" bleibe. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Entscheidung. Sie sorge für Rechtssicherheit.

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