Keine weiteren Rechtsmittel

Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der „Gorch Fock“ verzichten die Eltern auf weitere Rechtsmittel im Verwaltungsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte im September eine Klage der Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen auf Entschädigung zurückgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen Umständen“ gestorben ist. Diese Feststellung wäre notwendig gewesen, damit den Eltern nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20.000 Euro zugestanden hätten. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock“ bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser.

Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zu. Dagegen hätten die Eltern Beschwerde einlegen können. „Diesen Schritt gehen wir nicht mehr“, sagte jetzt der Vater der Kadettin, Uwe Böken. Eine OVG-Sprecherin bestätigte, dass bislang keine Beschwerde in Münster eingegangen sei. Die Frist dafür laufe allerdings auch erst in einer Woche ab.

Die Eltern von Jenny Böken behalten sich dagegen strafrechtliche Schritte vor. Sie werfen dem Schiffsarzt und weiteren Zeugen Falschaussage vor dem OVG in Münster vor. Bereits kurz nach der Verhandlung hatten sie angekündigt, Strafanzeige zu erstatten. Daran wollen sie laut Uwe Böken festhalten. Bökens Anwalt kündigte an, die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zu beantragen. dpa/fab

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben