Kein Geld für Freizeit an Bord

Schiffsbesatzungen müssen für ihre Freizeit an Bord nicht entschädigt werden, auch wenn es keine Möglichkeit zum Landgang gibt. Sie hätten nur dann Recht auf eine Vergütung, wenn der Arbeitgeber ihre Anwesenheit fordere, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Allein die Tatsache, dass die Besatzung ein Schiff nicht beliebig verlassen könne, sei kein Grund für zusätzliche Zahlungen.

Das Gericht wies damit die Klage eines Ingenieurs aus Mecklenburg-Vorpommern zurück, dessen Schiff meist mehrere Tage auf offener See ankert. Er hatte argumentiert, dass er dadurch gezwungen sei, an Bord zu bleiben und auch für nicht vorhersehbare Sonderschichten bereitstehe. Mit seiner Forderung war er bereits in den Vorinstanzen gescheitert.

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