Internationaler Seegerichtshof legt Grenzverlauf im Golf von Bengalen fest

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat am Mittwoch den Verlauf der Seegrenzen zwischen Birma (Myanmar) und Bangladesch im Golf von Bengalen festgelegt. Die beiden asiatischen Staaten hatten sich nicht einvernehmlich auf den Verlauf ihrer Staatsgrenzen im Meer verständigen können. Das Urteil läuft auf einen Kompromiss hinaus. Beide Seiten strebten Rechtssicherheit über den Grenzverlauf an, um die Meeresgebiete ohne Einschränkungen nutzen zu können. In den strittigen Gebieten werden Öl- und Gasvorkommen vermutet. Birma und Bangladesch haben sich vor dem Verfahren verpflichtet, die Entscheidung des Internationalen Seegerichtshofs anzuerkennen und damit den Streit beizulegen.

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