Containerbrücken für JadeWeserPort eingetroffen

Die ersten vier Containerbrücken für den JadeWeserPort sind am Dienstag eingetroffen. Es sind nach Angaben des Betreibers Eurogate die größten Anlagen dieser Art weltweit. Die stählernen Containerbrücken mit jeweils 1750 Tonnen Gewicht haben eine zwei Monate lange Reise per Spezialschiff aus Shanghai (China) hinter sich. Insgesamt sollen 16 Containerbrücken an der gut 1700 Meter langen Kaje aufgestellt werden. Die Eröffnung des Hafens ist für den 5. August geplant.

Im rund 950 Millionen Euro teuren JadeWeserPort sollen bis zu 2,7 Millionen Standardcontainer (TEU) pro Jahr umgeschlagen werden. Der Hafen ist ein Gemeinschaftprojekt der Länder Niedersachsen und Bremen. "Mit diesen Containerbrücken haben wir in die Zukunft investiert", sagte der Wilhelmshavener Eurogate-Geschäftsführer Marcel Egger. Das größte Containerschiff der Welt habe eine Ladekapazität von 15.550 TEU, die in 22 Reihen an Deck stehen. "Unsere Brücken sind hingegen in der Lage, sogar 25 Containerreihen abzufertigen, und somit für Schiffe geeignet, die erst in der Zukunft auf den Markt kommen werden." Die nutzbare Länge der Ausleger beträgt 69 Meter. Die Brücken sollen in den nächsten Wochen an Land gebracht und für den Probebetrieb vorbereitet werden. Dazu gehört unter anderem der Anschluss an die Stromversorgung.

Unterdessen hat das Oberlandesgericht ein dickes Fragezeichen hinter die Konzessionsvergabe für Schlepperunternehmen im JadeWeserPort gesetzt. Ein Betrieb hatte dagegen geklagt, dass die Hafengesellschaft eine Konzessions-abgabe dafür verlangen will, große Containerschiffe an die Kaje zu bugsieren. Das Landgericht Oldenburg hatte den Antrag eines Schlepper-unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dagegen noch abgelehnt.

Auf eine Beschwerde hin entschied das Oberlandesgericht jetzt, dass von einem rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Antragstellerin und in die freie Berufsausübung nach Artikel 12 Grundgesetz auszugehen sei. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Entgeltes sei nicht ersichtlich, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag in Oldenburg mit.

Das Gericht stoppte das Vergabeverfahren der Hafenbetreiber jedoch nicht, weil über die Wirksamkeit der Konzessionsverträge nur im Hauptsache-verfahren entschieden werden könne. Nach der Entscheidung könne das Schlepperunternehmen den Vertrag unterzeichnen ohne sich widersprüchlich zu verhalten. Der Hafenbetreiber müsse damit rechnen, dass die Zahlungs-verpflichtung später für unwirksam erklärt werde.

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