Binnenhäfen fürchten Benachteiligung durch Hafensicherheitsgesetz
Gegen die Umsetzung der Hafensicherheitsrichtlinie im Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Arbeitsgemeinschaft Öffentlicher Kanalhäfen NRW notfalls den Klageweg beschreiten, um ihre und die Interessen ihrer Kunden gegen einseitige Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
„Den großen Binnenhäfen entlang des Niederrheins und den betroffenen Kanalhäfen in Dortmund, Gelsenkirchen und Mülheim schadet das nordrhein-westfälische Landeshafengesetz im Wettbewerb mit Standorten auf der grünen Wiese – und damit dem System Wasserstraße", sagte Friedrich Weege, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinschaft. Die vom Gesetz betroffenen Binnenhäfen müssten Sicherheitsstandards erfüllen und sich an Prüfungen beteiligen, denen die Verkehrträger Straße und Schiene nicht unterliegen, und würden damit Kunden verlieren, so Weege.
Die Binnenhäfen beklagen, dass NRW als einziges Bundesland mit einem Gesetz aufwartet, wonach die Überwachung der Hafensicherheit in Zukunft auf einen privaten Betreiber übertragen werden soll. „Während die Bundesländer Hamburg und Bremen Sicherheit mit der vorhandenen Sicherheitsarchitektur als innerbehördliche Aufgabe ohne zusätzliche Kosten gewährleisten, schafft NRW neue, mit Kosten beim Hafenbetreiber verbundene Zuständigkeiten", kritisiert Dr. Roland Beyer, stellvertretender Arbeitsgemeinschaftsvorsitzender und Vorstand der Dortmunder Hafen AG, als direkt Betroffener. Dies sei auch rechtlich problematisch, denn ein privatrechtlicher Betreiber solle zur Gewährleistung öffentlicher Sicherheit „gezwungen" werden. Nach dem NRW-Gesetz soll der Hafenbetreiber als „Beliehener" einen Gefahrenabwehrplan erstellen und der Behörde zur Vorlage bringen. Diese entscheidet dann über Maßnahmen, die gegebenenfalls das Eigentum der Hafenanlieger betreffen. Die geforderte Überwachung der Hafenanlagen könne in diesem Ausmaß jedoch nur die Polizei leisten, betonte Beyer.
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft gehören die Sicherheitsaufgaben zu den klassisch-hoheitlichen Aufgaben, die auch weiterhin durch die öffentliche Hand wahrzunehmen seien.
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