Neue Förderrichtlinie für Innovation im Schiffbau
Für Innovationen im Schiffbau ist jetzt eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten.
Ziel ist es, im deutschen Schiffbau Anreize für verstärkte Investitionen in innovative Produkte und Verfahren zu schaffen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit. Das Programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“, das seit 2005 besteht, setze genau da an. Für 2016 werde das von den fünf norddeutschen Bundesländern kofinanzierte Programm um zehn Millionen auf 25 Millionen Euro für den Bund aufgestockt. Das Gesamtvolumen liegt damit bei bis zu 37,5 Millionen Euro.
„Zu den Besonderheiten des deutschen Schiffbaus zählt, dass die meisten Neubauten Prototypen sind, die schon bei der ersten Anwendung einwandfrei funktionieren müssen“, sagte der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer (SPD). Das führe zu technischen und wirtschaftlichen Risiken für die Werften. „Unser Ziel ist daher, die Unternehmen dabei zu unterstützen, Innovationen in Angriff zu nehmen“, so Beckmeyer. Innovationen würden „zunehmend zum maßgeblichen Wettbewerbsfaktor“. Das gelte beispielsweise mit Blick auf umwelt- und klimaschonende Technologien in der Schifffahrt.
Die neue Richtlinie gilt bis Ende 2017. Das Programm des Bundeswirtschaftsministeriums fördert Produkt- oder Verfahrensinnovationen bei Neubau, Reparatur oder Umbauten von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen.
Informationen zur Antragstellung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter
www.bafa.de
bereitgestellt. fab