Wichtiges Signal für Hamburger Hafen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen.

Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese sind nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat am Dienstag in Leipzig. Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung abgearbeitet.

Die Grundstücksbesitzer hatten geltend gemacht, dass die Auswirkungen der neunten Flussvertiefung von den Planern nicht korrekt beurteilt wurden. Sie hatten unter anderem zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überflutung und einen Ausgleich möglicher Schäden gefordert. Dem folgten die Richter nicht. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden, sagte der Vorsitzende Richter.

Im November hatte das Gericht Klagen der Kommunen Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern abgewiesen. Im Februar hatten die Richter im großen Umweltverfahren den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Sie hatten einzelne naturschutzrechtliche Mängel gesehen – etwa beim Schutz der seltenen Pflanze Schierlings-Wasserfenchel. Diese Mängel hielt das Gericht allerdings für heilbar. In Hamburg wird seitdem an ergänzenden Planungen gearbeitet.

Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ vereinten Naturschutzverbände betonten am Dienstag, dass ihnen bisher keinerlei Unterlagen zu den überarbeiteten Planungen vorlägen. „Der Sachstand ist, dass die geplanten Baggerarbeiten nicht umgesetzt werden dürfen. Es liegt aufgrund von Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht keine rechtmäßige Genehmigung vor.“ Die Verbände kündigten an, die für Januar 2018 angekündigten überarbeiteten Planungen „sehr genau studieren“ zu wollen.

Hamburgs Hafenwirtschaft begrüßte die Gerichtsentscheidung: „Damit ist das Projekt im Verfahren einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen“, sagte Norman Zurke , Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg (UVHH). Das Gericht habe heute erneut bestätigt, dass für das Projekt ein zwingendes öffentliches Interesse vorliege. Vor dem Hintergrund, dass die Vorhabensträger bereits eine alternative Ausgleichsfläche für den Schierlingswasserfenchel identifiziert haben, sei die Hafenwirtschaft zuversichtlich, dass in Kürze auch das Planergänzungsverfahren hierfür begonnen werden kann.

Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sagte: „Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Anfang des Jahres 2018 ein Antrag auf Planergänzung gestellt werden und damit ein entsprechendes Verfahren beginnen kann.“

Hamburgs Schiffsmakler reagierten ebenfalls erleichtert: „Nunmehr ist endlich der Weg frei, zumindest juristisch. Auf dieses wichtige Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des Hamburger Hafens hat man in den Zentralen der internationalen Reedereien lange gewartet. Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Schritte ebenfalls zeitnah erfolgen können“, sagte der Vorsitzende der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten (VHSS), Christian Koopmann . Er verwies in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen solcher Maßnahmen für die Häfen. „Ohne die Scheldeanpassung wäre Antwerpen der deutliche Zuwachs in den vergangenen Jahren nicht gelungen.“ Daher sei der Plan zur Fahrrinnenanpassung der Elbe weiterhin richtig und für die Sicherung der Wettbewerbsposition Hamburgs unverzichtbar.“

Der Hamburger FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Kruse erklärte: „Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Stadt bei der Fahrrinnenanpassung. Weitere Schritte müssen zeitnah folgen, denn noch immer hat der rot-grüne Senat die Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Februar nicht ausgeräumt.“ Hamburg warte sehnsüchtig auf die Fahrrinnenanpassung. Schon heute würden dem Hafen mehrere hunderttausend Container jährlich an Umschlag durch die fehlende Elbvertiefung verlorengehen. „Angesichts weiterer drohender Klagen der Umweltverbände muss der Scholz-Senat nun endlich Ergebnisse für die 3. Planfeststellungsergänzung präsentieren. Ansonsten droht die Fahrrinnenanpassung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben zu werden“, warnte der Politiker. FBi

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