Weservertiefung: Planungen rechtswidrig

Bremerhaven soll für große Containerschiffe tideunabhängig zugänglich werden (Foto: Hero Lang)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt.
Der Beschluss zur Planfeststellung verstoße gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften, erläuterte das Gericht am Montag. Vor allem aber bemängelten die Bundesrichter einen fachplanerischen Fehler: Die Behörden hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen müssen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde aber nicht gänzlich aufgehoben, weil die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden, hieß es. Das Urteil erging bereits am 11. August, wurde aber erst am Montag bekannt gegeben (Az.: BVerwG 7 A 1.15). Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen besser erreichbar werden. Bremerhaven soll für Containerschiffe mit einem maximalen Tiefgang von 13,50 Metern unabhängig von Ebbe und Flut zugänglich werden. Die Unterweser soll so vertieft werden, dass Brake von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 12,80 Meter und Bremen von Schiffen mit einem Tiefgang von maximal 11,10 Meter tideabhängig erreicht werden kann.
Gegen die Pläne zur Ausbaggerung der Weser hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. Die Naturschützer halten die Weservertiefung für unnötig und befürchten schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine Versalzung der Marschwiesen.
Fragen an den EuGH
Über die Klage war in Leipzig erstmals 2013 verhandelt worden. Die Richter setzten das Verfahren danach erst einmal aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fragenkatalog zur Wasserrahmenrichtlinie vor. Die für die Weservertiefung durchgeführte wasserrechtliche Prüfung entspreche nicht den Vorgaben des EuGH, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.
Auch für die geplante Elbvertiefung wird eine Entscheidung mit Spannung erwartet. Hamburgs parteiloser Wirtschaftssenator Frank Horch hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass vom Bundesverwaltungsgericht grünes Licht kommen wird (THB 25. August 2016). lni/fab