Verordnungen „verwaisen im toten Winkel“

Seit acht Jahren gibt es in der deutschen Nord- und Ostsee Meeresschutzgebiete, um Sandbänke, Riffe, Seevögel und Schweinswale zu bewahren. Echte Konsequenzen hat das bislang nicht, denn es fehlen konkrete Verordnungen, die den Schutzstatus unterfüttern. Deshalb machen die EU und Umweltverbände jetzt Druck.

„Die Schutzgebietsverordnungen verwaisen seit Jahren im toten Winkel der Zuständigkeiten“, moniert die Meeresschutzreferentin des BUND, Nadja Ziebarth. Deshalb riss den Umweltverbänden nun der Geduldsfaden. Anfang des Jahres reichten sie Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollen sie Deutschland zwingen, Rechtsverordnungen für die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) umzusetzen.

Auch die EU-Kommission wurde aktiv: Ende Februar leitete sie gegen Deutschland und andere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Sie kritisiert Defizite bei der rechtlichen Sicherung der Meeres-Naturschutzgebiete, wie das Bundesumweltministerium einräumte. Bund und Küstenländer arbeiten demnach an der Behebung dieser Mängel.

Den Umweltverbänden geht es vor allem um Beschränkungen für die Fischerei. Insbesondere die bodenberührende Fischerei zerstöre Lebensräume wie Riffe und Sandbänke. Auch die Stellnetze der traditionellen Küstenfischerei, in denen sich Schweinswale oder Seevögel verfangen können, sieht man dort als Gefahr.

Klage gegen Bundesamt

Die Lage ist entsprechend vertrackt: Zuständig für die Ausweisung der Schutzgebiete ist das Bundesamt für Natur, eine Fachbehörde des Umweltministeriums. Gegen sie richtet sich die Klage, doch eigentlich zielt die Kritik auf das Agrarministerium – zuständig für die Fischereiwirtschaft, welche die größten Konsequenzen befürchtet. Die eh schon von Fangbeschränkungen betroffenen Ostseefischer bangen um wichtige Fischereigründe, die in den Schutzgebieten Adlergrund und Oderbank liegen.

„Die Diskussionen sind nicht immer einfach, da Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl die Schutzziele als auch die wirtschaftliche Situation insbesondere der kleinen Fischereibetriebe ausgewogen berücksichtigen“, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums.

Für die Nordsee habe man inzwischen eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die Schutzgebietsverordnungen könnten Ende des Jahres verabschiedet werden. Für die Ostsee würden sich die Verhandlungen jedoch schwieriger gestalten. bre/dpa

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