Urteil zur Vertiefung der Weser am 1. Juli

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 1. Juli sein Urteil zur geplanten Weservertiefung fällen. Das teilte der EuGH am Freitag mit. Die Umweltorganisation BUND hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Ausbaupläne von der Mündung des Flusses bis Bremen geklagt. Der EuGH befasst sich mit dem Fall, weil die Richter in Leipzig die Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gebeten hatten.

Ein Gutachter hatte sich vor dem EuGH für eine strikte Auslegung der Gesetzgebung ausgesprochen, wonach Projekte, die den Zustand von Gewässern verschlechtern, in jedem Einzelfall zu rechtfertigen sind. Der BUND hält den Weserausbau für unnötig und sieht in ihm einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht.

Die Weservertiefung ist auch ein strittiger Punkt in den laufenden Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen in Bremen. fab

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