Urteil: OTB darf vorerst nicht gebaut werden
Der umstrittene Offshore-Terminal (OTB) in Bremerhaven kann nur bei Nachbesserungen im Umweltschutz gebaut werden.
Das Verwaltungsgericht Bremen urteilte am Donnerstag, die Baugenehmigung verstoße in ihrer jetzigen Fassung gegen europäische Vorgaben zum Umwelt- und Vogelschutz. Deshalb dürfe vorerst nicht gebaut werden. Eine Berufung ließ Richter Peter Sperlich zu.
Von der geplanten Hafenanlage an der Weser sollen Teile für den Bau von Windkraftanlagen auf See verschifft werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte die Notwendigkeit bezweifelt und gegen das 180-Millionen-Euro-Projekt geklagt. Dagegen stellte das Gericht fest, dass die Hafenanlage zur regionalen Wirtschaftsförderung und als Beitrag zum Klimaschutz durchaus begründbar sei. Sperlich bemängelte aber, das Land Bremen habe den erwarteten Bedarf nicht gut genug untermauert.
Der Bremer Staatsrat für Häfen, Jörg Schulz, wertete Nachbesserungen bei der Begründung als Detailfragen, die werde man mit dem BUND besprechen. Martin Rode, BUND-Geschäftsführer in Bremen, erwartet dagegen ein Aus für das OTB. „Das Gericht hat bestätigt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse für einen Offshore-Hafen in Bremerhaven nicht gegeben ist“, so Rode. „Und nur dieses hätte einen schwerwiegenden Eingriff in ein europäisches Naturschutzgebiet gerechtfertigt.“ lni/fab