Unterstützung für Kanalsteurer

Der erhebliche Rückgang der Verkehre auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) infolge der Corona-Krise hat zu Einnahmeverlusten bei den Kanalsteurern geführt.

„Wir haben uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Kanalsteurervereins von der Bundesagentur für Arbeit als bezugsberechtigt für Kurzarbeitergeld anerkannt werden. Denn sie leisten eine unheimlich wichtige Arbeit für einen sicheren Schiffsverkehr auf dem NOK und damit für die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern“, teilte Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), jetzt mit. Die Kanalsteurer werden nun grundsätzlich als bezugsberechtigt für Kurzarbeitergeld angesehen und erhalten so schnelle Hilfestellung bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

„Erstmals ist es uns nun möglich, für Umsatzrückgänge, die aus Einbrüchen der Schifffahrtszahlen auf dem Nord-Ostsee-Kanal resultieren, finanzielle Unterstützung zu erhalten“, sagte Alexander Knop, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Kanalsteurer, am Freitag gegenüber dem THB. In der Vergangenheit sei ihnen die Möglichkeit der Antragsstellung verwehrt worden: „Ein Missstand, der für uns aufgrund der Tatsache, dass wir wie jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitgeber in Deutschland Sozialabgaben abführen, nicht nachvollziehbar war“, so Knop. Nun ende ein langer Weg der Ungewissheit, der jedem Kollegen ein ganzes Stück mehr Sicherheit bringe.

Darüber hinaus hat das BMVI Schutzausrüstungen in Form von OP-Masken und Handschuhen für die Kanalsteurer und die Seelotsen zur Verfügung gestellt.  bek

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