Tote "Gorch Fock"-Kadettin: Entschädigungsklage vor Gericht
Acht Jahre nach dem ungeklärten Tod der "Gorch-Fock"-Kadettin Jenny Böken befasst sich im kommenden Monat Nordrhein-Westfalens höchstes Verwaltungsgericht mit dem Fall. Im Berufungsverfahren vor dem OVG Münster klagen die Eltern der 2008 über Bord des Segelschulschiffes der Bundeswehr gegangenen Frau auf Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro.
Die mündliche Verhandlung ist für den 14. September angesetzt, wie das Gericht am Montag bekanntgab.
Jenny Böken aus Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) war 2008 während ihrer Nachtwache vom Oberdeck des Schiffes ins Wasser gestürzt, sie konnte nicht gerettet werden. Ihre Eltern verlangen nun vom Staat eine Entschädigung. Diese steht Soldaten zu, wenn sie bei einer besonders lebensgefährlichen Aufgabe verunglücken. Mit ihrem Argument, ihre Tochter sei bei widrigen Wetterbedingungen zu schlecht gesichert und zudem krank gewesen, waren die Kläger in erster Instanz gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Aachen nannte den Einsatz der Offiziersanwärterin im Sanitätsdienst zwar lebensgefährlich, doch nicht besonders lebensgefährlich. So hatten die Klagegegner argumentiert, das Schiff habe so ruhig im Wasser gelegen, dass es keine Schwimmwesten gebraucht habe.
Vor dem Oberlandesgericht in Schleswig mussten die Bökens Anfang August eine Niederlage einstecken: Sie hatten ein Strafverfahren gegen den Schiffsarzt erzwingen wollen. Dies lehnte das Gericht ab. (lno)