Schneller Planen – aber nicht um jeden Preis

Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, dem Planungsbeschleunigungsgesetz zuzustimmen. Allerdings fordern die Gremien die Bundesregierung auf, zeitnah das Gesetz zu überarbeiten und dabei weitere Punkte mitaufzunehmen.

Dabei geht es insbesondere darum, die Verfahren für Ersatzneubauten zu beschleunigen, indem etwa Ersatzneubauten von Straßen- und Schienenbrücken ohne Kapazitätserweiterungen grundsätzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung angesehen werden. Weitere Punkte sind eine personelle Stärkung der Gerichte und der Planungs- und Genehmigungsbehörden, außerdem sollen bestehende Beteiligungsvorgaben mit Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt werden. Für diesen letzten Punkt seien Qualitätsstandards festzuschreiben.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) flankiert die Initiative in einer Stellungnahme und erwähnt in diesem Zusammenhang: „Die im Planungsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen wie Ermöglichung vorzeitigen Maßnahmenbeginns, Verzicht auf den Erörterungstermin, Klagebegründungsfrist, Zusammenlegung von Anhörung und Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt seien als ein erster Schritt positiv zu werten.“ Allerdings müssten darüber hinaus dringend die Grundprobleme für lange Verfahrensdauern, die auf der Ebene des Völker- und Europarechts liegen, angegangen werden.

„Insbesondere sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Evaluierung der verschiedenen Umwelt-Richtlinien wie UVP-Richtlinie, FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie und Wasserrahmen-Richtlinie einsetzen“, führt der Verband weiter aus. In diesem Zusammenhang sollte auch das „Verschlechterungsverbot“ der Wasserrahmen-Richtlinie als bisher strikt verbindlich für die Zulassung von Vorhaben „kritisch überprüft werden“ (thb.info 8. November 2018).

Der Nabu erachtet das Planungsbeschleunigungsgesetz als ungeeignet, um das Ziel einer „schnelleren, qualitativ hochwertigen Planung“ zu erreichen. Das Gesetz helfe vielmehr, „Umweltschäden zu vertuschen“ (thb.info 7. November 2018). fab

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