Russland nicht bei Seegerichtsverhandlung

Russland wird an der Anhörung des Internationalen Seegerichtshofs wegen der Aktion gegen ukrainische Kriegsschiffe im vergangenen November nicht teilnehmen.

Militärische Aktivitäten durch Schiffe und Flugzeuge der Regierung fallen nach Ansicht der russischen Seite nach der UN-Seerechtskonvention nicht unter die Zuständigkeit des Seegerichtshofs (ITLOS), teilte die russische Botschaft in Deutschland dem Gericht in einer diplomatischen Verbalnote mit. Diese wurde am Montag auf der ITLOS-Webseite veröffentlicht. Der Gerichtshof könne keine vorläufigen Maßnahmen verhängen, wie es von der Ukraine verlangt werde.

In der Folge verkürzte das Gericht im Hamburg die geplante Anhörung um einen Tag und wird nur am kommenden Freitag die Argumente der ukrainischen Seite hören.

Die Ukraine verlangt von Russland die Herausgabe der drei Schiffe sowie die Freilassung der insgesamt 24 Seeleute. Zu den Forderungen gehört laut Klageschrift auch, dass Russland die Verfahren gegen die Männer einstellt. Die Seeleute waren beim Versuch, aus dem Schwarzen Meer ins Asowsche Meer zu gelangen, von der russischen Küstenwache nahe der Halbinsel Krim gewaltsam gestoppt und festgesetzt worden. lno/ger

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