Neuer Anlauf für Port Package III

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments (EP), Knut Fleckenstein (SPD), hat jetzt dem Verkehrsausschuss des EP seinen neuen Bericht zum „Port Package III“ vorgelegt.

Fleckenstein schlägt vor, die Marktzugangsklauseln in Kapitel 2 des Entwurfs zu streichen, da angesichts der großen Vielfalt von Hafenstrukturen und Hafendienstleistungen ein allgemein gültiges Modell nicht möglich sei. Der Titel des Kapitels solle künftig statt auf „Marktzugang“ auf „Organisation von Hafendienstleistungen“ verweisen.

Der Anwendungsbereich der Verordnung insgesamt solle sich nur auf jene Dienstleistungen erstrecken, die direkt für den Hafennutzer erbracht werden, empfiehlt Fleckenstein weiter. Die Nassbaggerei sei aus der Verordnung herauszunehmen. Auch sollte das Lotswesen nicht den Marktzugangsregeln unterworfen sein.

Umschlagdienstleistungen waren von vornherein nicht Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission gewesen, und das solle auch so bleiben. Davon sollten einzelne Mitgliedsstaaten auch nicht abweichen dürfen.

Aus Sicht des Berichterstatters sollte es den Hafenbehörden möglich sein, die Anzahl von Dienstleistern in einem Hafen zu begrenzen.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßte den Entwurf: Würde die Verordnung so von der EU umgesetzt, wären wichtige Bedenken des ZDS zu Privathäfen und zur Nassbaggerei ausgeräumt. Noch genauer zu prüfen seien aber neue sozial politische Elemente. pk

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