Mindestlohn für Seeleute

Großbritannien hat den nationalen Mindestlohn nun auch für in britischen Gewässern aktive Seeleute durchgesetzt.

Damit will man unter anderem den Bedingungen auf ausländisch registrierten Schiffen entgegen wirken. Die Bezahlung falle dort geringer aus und wecke Sorgen über unfairen Wettbewerb, führte die Regierung jetzt weiter aus. Außerdem solle sichergestellt werden, dass Seefahrer für ihre Arbeit, oftmals unter herausfordernden Umständen, angemessen entlohnt werden, unterstrich Business Minister Andrew Griffiths. Und weiter: „Wer in britischen Gewässern arbeitet, hat ein Recht auf den Mindestlohn und alle Arbeitgeber, egal woher, müssen ihn zahlen.“

Bei Verstößen drohen zum Teil auch rechtliche Konsequenzen, so die Regierung. Strafzahlungen in Höhe von bis zu 200 Prozent der Unterbezahlung und öffentliche Nennung gehörten demnach ebenso dazu wie eine strafrechtliche Verfolgung in besonders schweren Fällen.

Grob erhält Mindestlohn:

▸ wer auf einem Schiff in britischen Gewässern und Häfen arbeitet, unabhängig davon, wo das Schiff registriert ist oder der Seefahrer lebt oder arbeitet,

▸ wer auf einem ausländisch registrierten Schiff außerhalb Großbritanniens aktiv ist, aber regelmäßig in Großbritannien arbeitet, oder

▸ wer auf in Großbritannien registrierten Schiffen arbeitet, sofern die Aktivitäten zum Teil in britischen Gewässern stattfinden und er in Großbritannien lebt.

Der Mindestlohn liegt bei bis zu 7,50 Pfund pro Stunde. Ab April sollen es maximal 7,83 Pfund sein. ger

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