Lohnsteuereinbehalt für deutsche Reeder umstritten

Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel rät von der Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab. Der Finanzexperte des Instituts, Jens Boysen-Ho grefe, bezeichnet einen vom Bundesrat eingebrachten „Gesetzentwurf über die Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt“ (Drucksache 18/6679) als Subvention einer einzelnen Branche. Es sei zudem nicht sicher, ob ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen gegeben sei. Das geht aus seiner Stellungnahme für eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am Montag hervor.

Auf Initiative des Hamburger Senats hatte der Bundesrat im September 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Reeder zukünftig nicht mehr nur 40 Prozent, sondern 100 Prozent der Lohnsteuer für Seeleute einbehalten sollen. Dies würde jenen zugute kommen, die Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge beschäftigen. Boysen-Hogrefe sieht zwar, dass die deutsche Seeschifffahrt schwere Zeiten erlebt. In der Vergangenheit habe es sich aber immer wieder als kostspielig und nicht erforderlich erwiesen, Branchen zu schützen, die letztlich dann doch entweder untergegangen seien oder überwiegend den Standort Deutschland verlassen hätten.

Der Verband deutscher Reeder (VDR) lobt den Gesetzentwurf des Bundesrates. Allerdings fordert er, dass die sogenannte 183-Tage-Regelung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben werden sollte. Denn die Reeder kommen nur in den Genuss des Lohnsteuereinbehalts, wenn sie Seeleute in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis von mehr als 183 Tagen oder etwa ein halbes Jahr auf einem Handelsschiff unter deutscher Flagge beschäftigen. Das ist nach Ansicht der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt jedoch unrealistisch, wenn ein Seemann innerhalb der 183 Tage auf verschiedenen Schiffen eingesetzt wird. So komme dann auch nicht der Lohnsteuereinbehalt zur Anwendung.

Der VDR kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu kurz greife, auch weil die im Gesetz vorgesehene Befristung bis 2020 nicht ausreiche. Er schlägt deshalb eine Verlängerung bis 2025 vor. Die Bundesregierung befürwortet in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls, die 183-Tage-Regelung zu streichen. Der federführende Finanzausschuss des Bundestages hatte dem Bundesrat im September empfohlen, den Gesetzentwurf nicht in den Bundestag einzubringen. Der Wirtschaftsausschuss hingegen schon. FBi

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