BSU: „Stettin“ hält Vorschriften nicht ein

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat jetzt den Bericht zur Kollision der RoRo-Fähre „Finnsky“ am 12. August 2017 auf der Warnow mit dem als Traditionsschiff zugelassenen Dampfeisbrecher „Stettin“ vorgelegt.

Der als weniger schwer eingestufte Unfall ist unter anderem auf eine verkehrte Reiseplanung und eine unzureichenden Wahrnehmung der tatsächlichen Verkehrssituation der „Stettin“ zurückzuführen, stellt die BSU in dem Bericht fest. Als weitere Ursachen kämen eine fehlende Verkehrssicherung durch Polizeiboote auf dem Revier und die Rückwärtsfahrt der „Finnsky“ im dichten Verkehr ohne verantwortlichen Wachoffizier auf der achteren Manöverstation hinzu. Dazu habe auch fehlende Kommunikation über Sprechfunk und fehlende eindeutige Absprachen mit der „Finnsky“ und der Verkehrszentrale beigetragen.

Die „Finnsky“ hatte auf der Wendeplatte gedreht und fuhr rückwärts auf der westlichen Seite des Fahrwassers zum Liegeplatz 60. Die „Stettin“ fuhr auch zur westlichen Seite des Fahrwassers und versuchte die entgegenkommende „Finnsky“ an deren Backbordseite zu passieren. Dieses Manöver wurde nicht mit der Schiffsführung der „Finnsky“ abgesprochen, so die BSU. Eine Kursänderung der „Stettin“ reichte nicht mehr aus. Bei der Kollision prallte die „Stettin“ mit der Steuerbordseite auf den hinteren Abweiser der „Finnsky“. Die „Stettin“ wurde auf Höhe des Kesselraums oberhalb der Wasserlinie auf einer Länge von zwei Metern aufgerissen. Der Abweiser der „Finnsky“ im Heckbereich wurde auf der Backbordseite leicht deformiert und hatte ein Loch. An Bord der „Stettin“ wurden 10 der 176 Passagiere verletzt.

Insgesamt fuhren die Fahrzeuge im Bereich der „Finnsky“ rasant, so dass die Reaktionszeiten gering waren, stellt die BSU fest. Erschwerend sei hinzugekommen, dass die Schiffsführung der „Stettin“ unmittelbar vor der Kollision regelwidrig durch einen vor dem Bug kreuzenden Kutterverband in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst worden war. „Leider gab es in dieser heiklen Situation keine zusätzliche Verkehrssicherung durch die Wasserschutzpolizei“, moniert die BSU. Obwohl der Verkehrszentrale bekannt gewesen sei, dass sich Groß- und Kleinschifffahrt treffen würden, sei auf der Unterwarnow keine Absicherung durch Polizeiboote erfolgt.

Besonders heikler Punkt: Die „Stettin“ fällt nach Ansicht der BSU nicht unter die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe, sondern als Fahrgastschiff und die EU-Fahrgastrichtlinie für Passagierschiffe und in der internationalen Fahrt unter die Solas-Regeln. „Beides vermag die ‚Stettin‘ nicht zu erfüllen“, bemängelt die BSU. Die Berechnungen der Leckstabilität hätten ergeben, dass die „Stettin“ die Bauvorschriften für Fahrgastschiffe nicht einhalten kann. Die an Bord vorhandenen Rettungsmittel entsprächen ebenfalls nicht der EU-Fahrgastrichtlinie. Daher habe sich die BSU entschieden, der BG-Verkehr zu empfehlen, das der „Stettin“ ausgestellte Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe einzuziehen.

Der Reederei der „Finnsky“ hingegen wurde unter anderem empfohlen, ihre RoRo-Fähren, die die Warnow befahren, mit einer achtern installierten Radaranlage auszurüsten, damit der Verkehr in der Achterausfahrt besser beobachtet werden kann. fab

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