„Trianel Windpark Borkum II“: Ausbau stockt

Halbzeit im „Trianel Windpark Borkum II“: Von insgesamt 32 Windkraftanlagen sind aktuell erst 16 errichtet, Foto: Trianel
Der „Trianel Windpark Borkum II“ kann nicht wie geplant Ende dieses Jahres fertiggestellt werden. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen nun davon aus, dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windkraftanlagen bis ins erste Halbjahr 2020 andauern könnte. Derzeit sind den Angaben zufolge erst 16 Anlagen errichtet.
„Trianel Windpark Borkum II“„Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen können“, erklärte Irina Lucke, technische Geschäftsführerin der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG, am Donnerstag. Die Insolvenz des Vertragspartners Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlageverantwortlich war, habe für massive Verzögerungen gesorgt.
„Wir gehen davon aus, dass zehn bis 15 Windkraftanlagen erst nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen können – mit negativen Auswirkungen für das Projekt“, sagte Klaus Horstick, kaufmännischer Geschäftsführer bei Trianel. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduziere sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2020 in Betrieb gehen, um 1 Cent pro Kilowattstunde (kWh). „In Summe bedeutet dies einen möglichen Schaden für uns und die beteiligten kommunalen Unternehmen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe“, so Horstick.
Der kaufmännische Geschäftsführer der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der offizielle Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz von Anfang November eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vorsehe, die wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können. „Im Sinne der Gleichbehandlung drängen wir auf eine Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte“, erklärte Horstick. Denn eine Härtefallklausel, die die nächste Degressionsstufe vom 1. Januar auf den 1. Juli 2020 in dem besonderen Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebe, würde die Belastungen der kommunalen Anteilseigner auffangen können. „Insbesondere, da die aktuelle Situation in keiner Weise selbstverschuldet, aber das Windparkprojekt unmittelbar negativ betroffen ist“, so Horstick abschließend. bek