BSH legt Offshore-Rahmen fest

Offshore-Flächen in der deutschen Nordsee, eingerahmt N-3.5 bis N-3.8, Karte: BSH
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und strategischen Umweltprüfung von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen für Offshore-Windparks veröffentlicht.
Dabei geht es um fünf Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee (N-3.5 bis N-3.8) sowie eine in der Ostsee. Sie sollen in den Jahren 2021 bis 2023 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden, teilte das BSH im Zuge der Veröffentlichung mit.
Die Untersuchungsrahmen legen Art und Umfang der Untersuchungen und Erkundungen fest, die zur Voruntersuchung einer Fläche für Offshore-Windparks erfolgen. Das BSH ist zwar für Durchführung und Dokumentation dieser Untersuchungen zuständig, beauftragt damit zum Großteil aber im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren Dritte.
Die Ergebnisse der Voruntersuchungen, vor allem für die Bereiche Meeresumwelt und Schifffahrt, sind mitent scheidend, ob eine Fläche für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windparks geeignet ist. ger