ZDS lobt Küstenminister
Ein besonderes Lob erteilt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) den am Montag in Greifswald getroffenen Vereinbarungen der norddeutschen Küsten verkehrsminister.
Maritime Themen beherrschten dabei die Tagesordnung. Was die Pläne Niedersachsens betreffen, jeweils ein Schutzgebiet „Niedersächsischer Mündungstrichter Elbe“ und ein solches für den Bereich „Tideweser“ auszuweisen, sprach sich die Ministerrunde für einen anderen Weg aus: Anstelle der vorgesehenen Naturschutzgebiete sollte ein Gebietsstatus „Landschaftsschutzgebiet“ verliehen werden. Denn auf diese Weise könnten „die bestehenden und künftigen wirtschaftlichen Nutzungen besser berücksichtigt werden“, so die Minister. Um zu ergänzen: „Wirtschaftliche Interessen, insbesondere an Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung der Häfen, der Schifffahrt und der angrenzenden Werftindustrie, müssen mit den Anforderungen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden.“
Fest steht für die norddeutschen Verkehrsminister und Senatoren, „dass Elbe und Weser als die wichtigsten seewärtigen Zufahrten zu den großen deutschen Häfen nicht in einen umfassenden Verbotskatalog einer Naturschutzgebietsverordnung einbezogen werden dürfen“. Denn das würde künftige Hürden hinsichtlich Schiffbarkeit und Unterhaltungsmaßnahmen erzeugen, „die nicht im Interesse der norddeutschen Länder insgesamt lägen“. Die Einbeziehung relevanter Bereiche der Elbe und Weser in einen Naturschutz auf Basis der vorgelegten Entwürfe von Schutzgebietsverordnungen ist nach Überzeugung der Fachminister daher „unverhältnismäßig“. Vielmehr gelte es, die Schutzziele der angestrebten Gebietsausweisungen und die daraus folgenden Ge- und Verbote auf das europarechtlich notwendige Maß zu beschränken und zugleich einen adäquaten Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Nutzungen und naturschutzfachlichen Zielen zu erreichen.
Auch für ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus darf nicht in Frage gestellt werden, „dass Unterhaltungsmaßnahmen für Fahrrinnen, Hafenzufahrtsbereiche und Liegeplätze sowie Gewässerausbauten – insbesondere die Fahrrinnenanpassungen von Elbe und Weser –, die für die Sicherung der Erreichbarkeit der seewärtigen Zufahrten von Häfen erforderlich sind, weiterhin vorgenommen werden können“.
Beim klimaschutzrelevanten Aspekt „Landstromeinrichtungen“ drängt der Branchenverband darauf, „dass die Rahmenbedingungen für die Landstromnutzung gerade in urbanen Hafengebieten verbessert werden“. Dabei ist der ZDS der Überzeugung, dass es in diesem Fall „keine Beihilfeproblematik“ gibt. Denn eine mögliche Befreiung beziehungsweise Begrenzung der aktuell auch bei der Landstromerzeugung abzuführenden EEG-Umlage komme schließlich allen Seeschiffen gleichzeitig zugute, also deutsch- und fremdflaggigen.
Die Ministerrunde stimmte in Greifswald überein, dass Schiffsbetreiber umweltfreundlichen Technologien nur dann nutzten, „wenn die Kosten im Rahmen sind. Landstrom ist derzeit noch zu teuer“. Darum setzen sich die Küstenminister klar für „eine Befreiung beziehungsweise Begrenzung der EEG-Umlage und eine Änderung der Rahmenbedingungen für Netzentgelte ein“.
Klare Worte kommen auch zum Thema „Überschussstrom“. Die Ministerrunde forderte von einer künftigen Bundesregierung, im Zuge der weiteren Umsetzung der Energiewende das Thema „Überschussstrom“ in den Griff zu bekommen. Die damit verbundenen „industriepolitischen Chancen“ müssten unbedingt genutzt werden, stellte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (FDP) fest. EHA