„VGM“-Einführung verläuft geräuschlos
Die seit dem 1. Juli geltende Verpflichtung zur Ermittlung eines attestierten Bruttogewichts für See container hat der Markt ohne größere Reibungsverluste aufgenommen. Das ergab eine THB-Bitzumfrage in der Seehafenverkehrswirtschaft.
In den zurückliegenden Monaten hatten vor allem Reedereien und Terminaldienstleister, aber auch Branchenverbände und die mit der künftigen Kontrolle dieser gemäß des SOLAS-Abkommen weltweit verbindlichen Vorschrift die verladende Wirtschaft umasssend infomiert. In den kommenden Wochen werden dazu weitere Fachveranstaltungen erwartet.
Trotz der umfangreichen Vorarbeiten gibt es nach Einschätzung der vor allem im europäischen Kurzstreckenseeverkehr verankerten Reederei OPDR (Oldenburg-Portugiesische Dampfschiffs-Rhederei) „Unklarheiten, die einen flüssigen Ablauf stören könnten“. doch gerade in diesem Segment sei „ein reibungsloser Ablauf von hoher Wichtigkeit“, da der Shortsea-Verkehr in direktem Wettbewerb zu anderen Transportmitteln steht, die nicht zu einer Angabe des Containergewichts verpflichtet sind“, betont das inzwischen zur französischen Konzerngruppe CMA CGM gehörende Unternehmen. In den vergangenen Monaten seien verschiedene Tools erarbeitet worden, wie sich das VGM problemlos ermitteln und übertragen lasse. Damit werde ein „flüssiger und effizienter Ablauf gewährleistet“. Bestandteil dieses Gesamtpakets ist auch, dass die Reederei ihre Kunden dabei unterstützt, „Wiegemöglichkeiten in allen angefahrenen Häfen“ zu arrangieren“. Bei der Einreichung des VGM setzt das Unternehmen vor allem auf einfache und für den Kunden kostenfreie Lösungen – zum Beispiel, dass das VGM über eine EDI-Verbindung mittels des VERMAS-Formats bereitgestellt werden kann. Denkbar sei auch die Nutzung von E-Plattformen wie GT-Nexus, Inttra, Dakosy oder Destin 8. Darüber hinaus verweist das Unternehmen auf sein Web-Frontend auf der Internet-Seite. Auch sei es weiterhin möglich, das VGM in Schriftform oder per E-Mail einzureichen, sofern diese Angaben mit den formalen Vorschriften übereinstimmen. EHA