Positives Echo auf KV-Richtlinie

Der Kombinierte Verkehr (KV) wird bis 2021 gefördert. Verbände begrüßen die neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums.

„Das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie, mit einer noch einmal längeren Laufzeit, ist ein starkes Signal für den Kombinierten Verkehr und die Betreiber von KV-Anlagen“, sagte Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), in einer ersten Stellungnahme. „Verbunden mit einer stabilen Förderquote von maximal 80 Prozent wird damit den Häfen und anderen Fördermittelnehmern eine sehr gute Planungsgrundlage gegeben.“ Der BÖB hat gemeinsam mit anderen Verbänden immer wieder Anpassungen der Förderrichtlinie gefordert, um die in den vergangenen Jahren geringeren Mittelabrufe wieder zu verbessern. Kluge dazu: „Eine wichtige Hürde ist nun genommen, da der Bund nicht mehr nur alternativlos auf einer Bürgschaft besteht, die für die privaten Unternehmen nicht selten problematisch ist. Die dingliche Sicherung, in Form einer Grundschuld, scheint nun eine Alternative zu sein. Die Praxis wird zeigen, ob diese sich bewährt. Gerade die langen Fristen bei der Nutzung im Erbbaurecht erscheinen noch nicht praxistauglich.“ Die in der neuen Richtlinie definierten Ausschreibungspflichten der Betreibergesellschaft wurden so angepasst, dass nun größere Spielräume bestehen, gemeinsam mit den bisherigen Betreibern die Erweiterung von Anlagen umzusetzen.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht die mittlerweile auch von der EU genehmigte Förderrichtline, an deren Erarbeitung er mitgewirkt hat, ausdrücklich positiv: „Damit bekommen die Unternehmen des Kombinierten Verkehrs die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in den dringend notwendigen Neu- und Ausbau der Terminalinfrastruktur“, sagte VDV-Geschäftsführer Dr. Martin Henke am Montag. pk

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben