Tempolimit auf der Elbe

Für Schiffe, die auf der als Seeschifffahrtsstraße eingestuften Elbe zwischen Cuxhaven und der Hamburger Landesgrenze unterwegs sind, gelten ab sofort maximal zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

Darauf weist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hin. Demzufolge dürfen Schiffe ab einer Länge von 90 Metern aufwärts die Strecke von Wedel bis zum Hamburger Hafen mit maximal 10 Knoten befahren. Im Abschnitt zwischen Glückstadt und Wedel sind es maximal 12 Knoten, zwischen Glückstadt und Brunsbüttel höchstens 14 Knoten und zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel sind maximal 15 Knoten erlaubt.

Ziel ist es, die seitens der Schiffe erzeugten Belastungen und damit bestehenden potenziellen Gefahren abzuwehren, folglich also Umwelt und die sensiblen Uferbereiche zu schützen. Zudem soll auf diese Weise die Sicherheit und auch die Leichtigkeit der Verkehrsabläufe auf dem Fluss ermöglicht werden. Die WSD weist zudem darauf hin, dass die Einhaltung der Geschwindigkeit seitens der Schiffsführung durch die Verkehrszentralen in Brunsbüttel und Cuxhaven überwacht wird. „Bei Überschreitungen werden Bußgelder nach dem Buß- und Verwarngeldkatalog Binnen-und Seeschifffahrtsstraßen verhängt“, betont die WSD weiter.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, GDWS-Präsident in Bonn, kommentiert die Maßnahme mit diesen Worten: „Wir führen die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Unter- und Außenelbe ein, weil die bisher geltende Regelung für den nachhaltigen Schutz von Bauwerken, Ufern und umweltgeschützten Standorten nicht präzise genug war.“ Anstelle der bisherigen Richtgeschwindigkeit gelte damit jetzt die verbindliche Höchstgeschwindigkeit. Witte ergänzend: „Mit der Änderung setzen wir gleichzeitig die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe um.“ EHA

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