IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht nach wie vor großen Nachholbedarf bei der Umsetzung erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen an Bord ebenso wie an Land. Foto: BSI
In der Seeschifffahrt gelten vom kommenden Jahr an neue Vorgaben für die Cyber-Sicherheit an Bord von Schiffen. Mit der Resolution MSC.428(98) der International Maritime Organization (IMO) sind Reedereien angehalten, sich ab 2021 vor Cyber-Risiken zu schützen. Dazu genutzt wird der bestehende International Safety Management (ISM)-Code – ein internationales Regelwerk, das die Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs verbindlich festschreibt.
Zur Integration der Cyber-Sicherheit wird im Zuge der nationalen Umsetzung in Deutschland jetzt die Berücksichtigung der IT-Grundschutz-Profile des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. Zusammen mit der für Schiffe unter deutscher Flagge zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) sowie dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat das BSI dazu das Rundschreiben „ISM Cyber Security 2020“ veröffentlicht.
„Wir sehen nach wie vor einen großen Nachholbedarf bei der Umsetzung erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen an Bord ebenso wie an Land“, berichtet BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Mit der Integration des IT-Grundschutzes des BSI in die nationale Empfehlung zur Umsetzung der neuen Anforderungen der IMO ist es uns nun gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Cyber-Sicherheit in der Seeschifffahrt nachhaltig verbessert wird.“
Gemeinsam mit dem Verein Hanseatischer Transportversicherer (VHT) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits zwei IT-Grundschutz-Profile für Reedereien (Landbetrieb und Schiffsbetrieb) veröffentlicht, die sich mit der Cyber-Sicherheit im Schiffsverkehr befassen. Dabei handelt es sich um Muster-Sicherheitskonzepte, die als „Schablone“ für Institutionen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen dienen. Gemeinsam sind die beiden IT-Grundschutz-Profile zur Mindestabsicherung für Land- und Schiffsbetrieb der Einstieg in die Cyber-Sicherheit für Reedereien.
Das Rundschreiben „ISM Cyber Security 2020“ findet sich auf <link http: www.bsi.bund.de>www.bsi.bund.de. bek