„Gorch Fock“-Arzt nicht vor Gericht

Im Fall der 2008 auf dem deutschen Segelschulschiff „Gorch Fock“ tödlich verunglückten Kadettin Jenny Böken muss sich der Schiffsarzt nicht vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Schleswig wies einen Antrag der Eltern auf Anklage gegen den Mediziner ab. Der Erste Strafsenat habe den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft, so das Gericht am Donnerstag. EHA/dpa

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