Elblotsen: „Berufsbezeichnung schützen“

Die in der Lotsenbrüderschaft Elbe vereinten 277 Lotsen sorgen sich um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit.

Im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung über die Ursachenermittlung zur folgenschweren Kollision des Binnenschiffsschubverbands „Paula“ mit der Süder elbbrücke im Zuge der A1 am 11. Dezember 2014 ist in der allgemeinen Berichterstattung stets von einem „Elblotsen“ auf dem Binnenschiff die Rede.

Der zum Unfallzeitpunkt 75 Jahre alte Fachmann muss sich dabei weiterhin vor Gericht verantworten, weil er im Verdacht steht, die Hauptschuld an der Havarie zu tragen. Weil er gegenüber den Richtern am Amtsgericht Hamburg zuletzt einen „verwirrten“ Eindruck machte, wurde die Untersuchung seines Gesundheitszustandes durch einen Gutachter angeordnet. Nach dessen Auswertung soll der Prozess gegen ihn Ende Oktober fortgesetzt werden.

Der 34-jährige Schiffsführer wurde bereits zu einer Strafe von 2000 Euro verurteilt, das Verfahren gegen ihn damit abgeschlossen.

Dass sich der Angeklagte offiziell als „Elblotse“ bezeichnet, stellt für Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbrüderschaft Elbe, ein großes Ärgernis dar, wie er dem THB sagte: „Die fast inflationäre Verwendung dieses Begriffes hat unter den Mitgliedern der Lotsenbrüderschaft Elbe nicht nur für große Irritationen, sondern auch für eine tiefe Verärgerung gesorgt. Es wird dadurch nach unserer Wahrnehmung der Eindruck vermittelt, als sei ‚Elblotse‘ gleich ‚Elblotse‘. Doch das ist nicht der Fall.“ Der Ältermann ergänzend: „Der Binnenschiffer, um den sich das Verfahren dreht, war nie und ist weiterhin weder Mitglied der Lotsenbrüderschaft Elbe noch der Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg.“

Lodemann berichtete weiter, dass er sich namens der Lotsenbrüderschaft Elbe „seit langem beim Patent- und Markenamt in München dafür einsetzt, dass der Begriff „Elblotse“ rechtlich geschützt und klar vom in der Binnenschifffahrt durchaus gängigen Wort „Elblotse“ abgegrenzt wird. Doch seine Bemühungen waren bislang vergebens. Begründung: „Der Begriff ist nach Überzeugung des Amtes nicht schützenswert.“ Der erfahrene Nautiker kann das nicht nachvollziehen. Er verweist darauf, wie lang und schwer der Weg bis hin zum Lotsen für einen Nautiker ist.

Erst nach einem aufwendigen Ausbildungs- und Qualifizierungsverfahren, formell gekrönt mit der offiziellen „Bestallung“ durch die GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt), dürfe ein solcher Nautiker die Bezeichnung „Elb lotse“ führen. Lodemann weiter: „Wir sorgen damit im hoheitlichem Auftrag für die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf der Unterelbe, und zwar von der Deutschen Bucht bis zur Landesgrenze Hamburg beziehungsweise vice versa.“ Ab/bis Höhe Bubendeyufer/Finkenwerder Pfähle trete der „Hafenlotse“ in Aktion, ebenfalls ein erfahrener Nautiker mit Kapitänspatent und Zulassung. Lodemann weiter: „Elblotsen“ beraten den Kapitän, greifen aber nicht selbst in das operative Geschehen auf der Brücke ein. Sie kümmern sich ausschließlich um die Schiffe im Bereich des Seelotsreviers Elbe.“

Der Ältermann weist darauf hin, dass es auch in der Binnenschifffahrt den Begriff beziehungsweise die Tätigkeitsbezeichnung „Elblotse“ gibt. So wie es auch für andere deutsche Flussreviere, zum Beispiel die Weser, den Neckar etc. weiter einen entsprechenden Fachmann gibt. Lodemann: „Mit dieser Bezeichnung verbunden ist stets eine besondere Reviervertrautheit, die sich revierfremde Binnenschiffer/Schiffsführer im Sinne einer Beratungsdienstleistung zu eigen machen können.“

Nach Passieren des entsprechenden Einsatzgebietes geht dieser „Revierlotse“ wieder von Bord. Anders als der Seelotse greift der jeweilige „Flusslotse“ sehr wohl direkt in den Schiffsbetrieb ein, in dem er die Schiffsführung direkt übernimmt, da er vom eigentlichen Partikulier/Reeder dafür als „Schiffsführer“ eingesetzt wird.

Die Patente, die ein solcher „Flussrevierlotse“ haben muss, um seinen Job auszuführen, unterscheiden sich grundlegend von denen, die ein „Elblotse“ der Lotsenbrüderschaft haben muss. Es seien „nur“ Befähigungszeugnisse, die für eine Berufsausübung in der Binnenschifffahrt benötigt werden. Lodemann präzisiert: „Das Patent eines solchen Schiffsführers, also „Elblotsen“, würde diesen niemals dazu berechtigen, auf einem Seelotsrevier als Berater des Kapitäns aufzutreten.“

Der Hamburger Lotsen-Chef will aufgrund der aktuellen Erfahrungen einen erneuten Anlauf beim Patent- und Markenamt unternehmen, um den „Elblotsen“ doch noch unter einen Berufsbezeichnungsschutz zu stellen. Lodemann: „Es geht hier um nichts mehr und nichts weniger, als die hohe Reputation unseres Berufsstandes dauerhaft zu schützen und Fehlurteile gerade in der breiten Öffentlichkeit aus zuschließen.“ EHA

Nautische Zentrale und Lotsenhaus

Dieser Komplex am Bubendeyufer in Hamburg ist nicht zu übersehen: der rot geklinkerte wuchtige Turm des Lotsenhauses aus dem Jahr 1914 und der moderne, zweckbetonte und direkt angrenzende Flachbau. In ihm ist die Nautische Zentrale der Hamburg Port Authority (HPA) untergebracht. In beiden Gebäuden arbeiten erfahrene Nautiker und Lotsen und stellen einen sicheren Schiffsverkehr in Europas drittgrößtem Seehafen sicher. 2014 verbuchten die Lotsen auf der Elbe zusammen rund 55.000 Lotsungen.

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