Bord-Sicherheitsdienste alle zwei Jahre zur Kontrolle
Private Sicherheitsdienste, die an Bord von deutschen Schiffen in pirateriegefährdeten Regionen zum Schutz von Besatzung und Ladung eingesetzt werden, erhalten auch künftig nur eine auf zwei Jahre befristete Zulassung.
Daran hält das dafür zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nach THB-Informationen fest und stellt sich damit gegen Forderungen aus der deutschen Schifffahrtsbranche nach einer dreijährigen Laufzeit eines solchen Zertifikats.
Bei einer Abwägung mit dem Interesse der Wirtschaft an einer Kosten- und Bürokratie-Entlastung wiege das Interesse des Staates an einer wirksamen Kontrolle der Bewachungsunternehmen schwerer, wie aus einem weiteren Evaluationsbericht für den Bundestag hervorgeht, der dem THB vorliegt.
Das deutsche Parlament hatte die Regierung 2013 bei der Verabschiedung der Seeschiffbewachungsverord nung aufgefordert, nach zwei Jahren eine Verlängerung der Zulassungsdauer zu prüfen. Das BMWi verweist in dem Bericht darauf, dass die Befristung auf zwei Jahre es ermöglichen soll, die Unterlagen der Bewachungsunternehmen regelmäßig zu prüfen.
Wegen der weit entfernt liegenden Einsatzorte und der Tatsache, dass ein Teil der Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat, würden die Möglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Überwachung bei einer Ausdehnung der Zulassungsdauer „empfindlich aufgeweicht werden“, heißt es in dem Dokument. Nur bei der Zulassung werde das Unternehmen umfänglich überprüft. „Nach erfolgter Zulassung bleiben die Kontroll- beziehungsweise Sanktionsmöglichkeiten punktuell.“
Demgegenüber seien „die Vorteile für die Wirtschaft durch eine Verlängerung der Zulassungsdauer überschaubar“, schreibt das BMWi. Die Gebühren für die Folgezulassung lägen nach den bisherigen Erfahrungen bei knapp 30 bis gut 50 Prozent der Kosten für die Erstzulassung.
Auch der Bürokratieaufwand falle im Vergleich zur Erstzulassung deutlich geringer aus, weil die Unternehmen die benötigten Unterlagen ohnehin auf aktuellem Stand halten müssten.
Der Bund erinnert darüber hinaus an das außenpolitische Interesse, wonach die zugelassenen Bewachungsunternehmen als „zuverlässig“ wahrgenommen werden müssen. Zwischenfälle „zum Beispiel durch nicht erfolgreich abgewehrte Angriffe oder unverhältnismäßige Gewaltanwendung können dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik großen Schaden zufügen“. EHA/ROE