NSW unbedingt verschieben
Das neue Hafenmeldesystem für Schiffe in der EU, das sogenannte National Single Window (NSW), sorgt schon jetzt in der Branche für Verunsicherung, Verärgerung und hohe Zusatzkosten.
Das ist der Tenor von Rückmeldungen, die dem THB vorliegen. Ursprünglich sollte das System zum 1. Juni in Kraft treten. Inzwischen zeichnet sich aber ab, dass dieser Termin für die meisten Länder nicht mehr realistisch ist.
So ist es beispielsweise für Jan Klein, Mitglied der Geschäftsführung der United Canal Agency (UCA) in Kiel, „unverständlich“, dass, obwohl die entsprechende EU-Richtlinie 2010/65 bereits seit 2010 bekannt sei, bis auf den heutigen Tag auf der entsprechenden deutschen Website weiterhin zu lesen ist: „... hier entsteht in Kürze das NSW Deutschland ...“. Klein weiter: „Es ist nicht einfach, einem Kunden seine per 1. Juni bestehenden Meldepflichten zu vermitteln, ohne eine rechtliche Grundlage vorlegen zu können.“ Um als Meldepflichtiger in der Lage zu sein, elektronische Meldungen absetzen zu können, müsse dieser sich „realistischerweise eines zertifizierten kostenpflichtigen Dienstleisters bedienen. Zusätzlich besteht dann noch der weitere Aufwand zu Meldungen nach althergebrachter Weise“, führt Klein weiter aus. Für ihn kann es daher nur eine Konsequenz geben: „Nach unserer Auffassung sollte die Einführung des NSW in Gänze verschoben werden, um einen vernünftigen und ordentlichen Start für alle Beteiligten zu ermöglichen.“
Auch für Dr. Alexander Geisler, Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler (ZVDS), ist das NSW ein einziges Ärgernis. „Nachdem nunmehr auch offiziell feststeht, dass es für die Durchführung des NSW an einer bundesgesetzlichen Regelung fehlt, halten wir es nach wie vor für schwierig, von einer verbindlichen Anwendung zum 1. Juni 2015 in Deutschland zu sprechen.“ Geisler weiter: „Aktuell wissen wir aus Schweden, dass auch dieses Land nicht am 1. Juni festhalten wird.“ eha