Englisch als Reviersprache

Wichtiger internationaler Schifffahrtsweg: der 1895 eingeweihte Nord-Ostsee-Kanal, Foto: Arndt
Das für die 9. Nationale Maritime Konferenz am 19. und 20. Oktober dieses Jahres angekündigte neue Hafenkonzept sieht auch Neuerungen für die Reviersprache innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer vor.
Nach THB-Recherchen will der Bund nun doch bis 2016 prüfen, ob Englisch als Reviersprache innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer offiziell zugelassen werden kann. Zur Erinnerung: Im Juli hatte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine entsprechende Anregung der Grünen noch abgelehnt. „Die Verwendung der englischen Sprache als Reviersprache würde die Kommunikation zwischen dem Schiff und den Behörden an Land vereinfachen und administrative Belastungen der Besatzungen verringern“, heißt es zur Begründung im Entwurf des BMVI für das Nationale Hafenkonzept. Zudem soll geprüft werden, inwieweit im Verkehr mit Behörden – zum Beispiel dem Zoll – Englisch ebenfalls anerkannt werden kann.
Zentrales Thema des Hafenkonzeptentwurfs ist jedoch das Verhältnis zwischen Bund und Ländern. „Die Länder planen zum Beispiel Entwicklungsmaßnahmen für ihre See- und Binnenhäfen, die Auswirkungen auf vom Bund zu finanzierende Infrastrukturinvestitionen haben, ohne dass der Bund über diese Planungen der Länder rechtzeitig umfassend informiert oder daran beteiligt wird.“ Indirekt werden an mehreren Stellen des Konzeptes Bestandteile der sogenannten „Ahrensburger Liste“ und „Düsseldorfer Liste“ als hoffnungslos überzeichnet kritisiert. „Die norddeutschen Länder müssen die Aktualisierung der Ahrensburger Liste prüfen“, heißt es dazu mahnend im Konzept.
Danach soll schon 2016 gemeinsam durch Bund, Länder und Verbände ein Arbeitskreis Häfen eingerichtet werden. Angestrebt wird, das Bund, Länder und Hafenwirtschaft gemeinsam ein Kernnetz von Binnenhäfen, Güterverteilzentren und Rangierbahnhöfen identifizieren, die besonders geeignet sind, Seehafenaufgaben zu übernehmen. Der Bund werde sich dabei an den TEN-T-Korridoren, den im TEN-T-Netz festgelegten Kern- und Ergänzungshäfen sowie am 2013 vorgelegten Planco-Gutachten zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenhäfen orientieren, heißt es weiter.
Wieder aufgegriffen wird die seit längerem im Verkehrsministerium kursierende Überlegung, die Gebühren auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) „anzupassen“. Was unterm Strich darauf hin ausläuft, dass sie angehoben werden. Das BMVI ist der Überzeugung, dass die Zahlungsbereitschaft der Reederei-Branche beim NOK nicht voll in Anspruch genommen wir.
Darüber hin aus warnen die Autoren des Konzeptentwurfs ausdrücklich davor, in den Seehäfen massenhaft Anlagen zu bauen, die zu stark auf Spezialverkehre fokussiert sind. Konkret geht es dabei um Offshore-Anlagen. roe/EHA