Schutz der Seeleute im Fokus

„Safety first“ – „Sicherheit geht vor“: Bordbesuche jetzt als Ausnahme, Foto: Arndt

Foto: BG Verkehr
Zum Schutz der Seeleute an Bord, aber auch der eigenen Mitarbeiter vor den Folgen der Corona-Pandemie haben die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro graphie (BSH), beide in Hamburg, jetzt ein umfangreiches Sicherheitspaket geschnürt.
Ein Kernelement: Von der Praxis der sonst üblichen Bord- und Inspektions-Besuche auf den Schiffen wird weitgehend abgerückt – aus Sicherheitsgründen, teilten die beiden Einrichtungen am Mittwoch mit. Zum umfassenden Aufgabenbereich gehört im Besonderen die kompetente Betreuung deutscher Reedereien. Das Ganze unter der Dachmarke „Deutsche Flagge“. „Wir wollen mit dazu beitragen, die Ausbreitung dieser Pandemie einzudämmen“, sagte BG-Verkehr-Experte Christian Bubenzer dem THB.
Konkret stellen die beiden Einrichtungen unter anderem vorübergehend die wichtigen Schiffszeugnisse auch ohne eine sogenannte Vor-Ort-Kontrolle aus. Bei auslaufenden Dokumenten werden Kurzzeit-Zeugnisse, auch „short terms“ genannt, mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgegeben.
Können zudem jetzt anstehende jährliche Besichtigungen als Folge der Coronavirus-bedingten Ablauf-Einschränkungen nicht stattfinden, dann behalten die alten Zeugnisse bis zum 30. Juni 2020 vorerst ihre Gültigkeit. Physische Bordvisiten würden die eigenen Mitarbeiter hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen vornehmen. Als Beispiele nannte er Kontrollen als Folge von Havarien. Denn hier gehe es auch und gerade darum, die Sicherheit des Seeschiffs als Ganzes – damit auch der Besatzung – zu gewährleisten.
Auch für die Seeleute an Bord verändert sich durch Covid-19 Verschiedenes. Unterm Strich ließe sich das so zusammenfassen: Vereinfachung verschiedener administrativer Prozesse. So werden deutsche Bescheinigungen, die vor dem 1. September 2020 ablaufen, generell vom BSH um sechs Monate verlängert. Ein individueller Antrag sei hierzu nicht erforderlich. Wenn vorgeschriebene Refresher-Lehrgänge wegen des Coronavirus ausfallen, alle anderen Voraussetzungen zur Gültigkeitsverlängerung jedoch vorliegen, würden Zeugnisse regulär um fünf Jahre verlängert. Zu allen Voraussetzungen weitere Informationen im Internet unter: www.deutsche-flagge.de/de/coronavirus. EHA/jki