Schiffe elektronisch melden

Nach einer eher schleppenden und uneinheitlichen Vorbereitung und Einführung des neuen, EU-weiten elektronischen An- und Abmeldeverfahrens für Seeschiffe kommt jetzt Bewegung in die Sache.

Wie die zuständige Wirtschaftsbehörde in Hamburg jetzt erklärte, können die Meldungen (Richtlinie 2010/65/EU) im Rahmen des sogenannten „National Single Window“ (NSW) inzwischen auch in Hamburg elektronisch abgegeben werden. Die Hamburg Port Authority (HPA) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizei haben die Schnittstellen zum NSW eingerichtet und in Betrieb genommen. „Mit der am 21. Juni 2015 vom Senat beschlossenen ‚Verordnung zur Anpassung der Meldeformalitäten für Schiffe vor dem Einlaufen in den Hamburger Hafen‘ wurden nun die Meldevorschriften der Hafenverkehrsordnung, der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg und der Durchführungsverordnung zum Hafensicherheitsgesetz für die Umsetzung der EU-Melderichtlinie angepasst“, heißt es dazu weiter. Die Hamburger Behörden müssen damit die Meldungen über das NSW akzeptieren. Bislang erfolgte dies auf freiwilliger Basis. Seitens der Reeder ist in Zukunft die Anlaufreferenznummer des Seeschiffes verpflichtend mitzuteilen. EHA

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