Neues Meldeverfahren als Kostentreiber

Die deutsche Schiffsmakler-Branche schaut mit Sorge auf den 1. Juni dieses Jahres, wenn die neuen Meldeformalitäten für das Ein- und Auslaufen in deutschen Seehäfen in Kraft treten sollen.

„National Single Window“ (NSW) lautet der Fachbegriff für das grundsätzlich EU-weit anzuwendende Verfahren, dessen rechtliche Grundlage die EU-Richtlinie 2010/65 bildet.

Dr. Alexander Geisler, Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler (ZVDS), fasst das neue Verfahren so zusammen: „Mehr Arbeit, doppelte Meldewege und mehr Kosten.“ Für den von ihm geführten Verband sei es „völlig unverständlich, warum der Bund am 1. Juni als Starttermin festhält“. Denn bereits heute sei absehbar, „dass zahlreiche Behörden, insbesondere auf Landesebene, nicht in der Lage sein werden, die elektronisch bereitgestellten Daten auch abzurufen“. Und das könnte dann so aussehen: Mehrarbeit, „da die Schiffsagenten neben den elektronischen Meldungen in der Praxis eben doch auch die Meldungen in Papierform liefern müssen“. Geisler wies darauf hin, dass sich der ZVDS wiederholt dafür stark gemacht habe, mit der Einführung des elektronischen Systems so lange zu warten, „bis alle Beteiligten auch tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, die zur Verfügung gestellten Daten zu nutzen“.

Nach Erkenntnissen des ZVDS werden zum genannten Stichtag neben Deutschland nur Schweden, Dänemark, Finnland und Malta mit einem elektronischen Meldesystem beginnen. Die Niederlande hatten bereits angekündigt, frühstens zum 1. Dezember 2015 zu starten. Auch das ärgert den Verband: Während zum Beispiel Dänemark eine kostenfreie technische Lösung vorhält, „wird es in Deutschland vom Bund nur ein recht rudimentäres System kostenfrei geben“. EHA

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