Wiegen, verladen und befördern in einem Zug

Der Countdown zur weltweit verpflichtenden Einführung des „verifizierten Bruttogewichts für Container“, (Verified Gross Mass, VGM) läuft: Am 1. Juli ist Stichtag.

Für die Verladung von Containern auf Seeschiffe ist eine Dokumentation des VGM nach den neuen Bestimmungen der UN-Konvention SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea) vorgeschrieben. Dies soll die Sicherheit für Schiffe und ihre Besatzungen, die Arbeiter in den Häfen und die Ladung verbessern.

Die Änderungen der SOLAS legen fest, dass die Verantwortung für die korrekte und verifizierte Gewichtsangabe beim Verlader liegt. Der Verlader muss das VGM an den Reeder übermitteln und dieser dann an den Hafenterminal.

Obwohl als Termin schon seit längerem bekannt, besteht nach wie vor bei zahlreichen Unternehmen aus der transportierenden, vor allem aber aus der verladenden Wirtschaft Informationsbedarf über die Verfahrensweise. Und auch das ist bestätigt: So allgemeingültig der Termin ist: Die Umsetzung und auch Ahndung von Verstößen gegen diese Bestimmung weicht nach derzeitigem Sachstand noch von Land zu Land ab. Ein großes Stich- und Reizwort ist dabei die „Abweichungstoleranz“. Das ist indes gewiss: Ohne Vorliegen des VGM wird es keine Verladung auf ein Containerschiff geben. Im Zweifelsfall müsste die Box stehen bleiben, machten Reedereivertreter beispielsweise kürzlich in Hamburg auf einer Fachtagung des Bundesverkehrsministeriums deutlich (THB 13. April 2016). Terminalbetreiber verfügen zudem weder über eine Art „Zwischenstauraum“ für Boxen ohne gültiges VGM noch über entsprechende Wiegekapazitäten für massenhaft anfallende Container ohne VGM. Die HHLA-Intermodal-Tochter Metrans hat jetzt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zur Verschiffung anstehende Container bereits auf einem ihrer insgesamt elf Inland-Containerterminals im Bedarfsfall gewogen und mit einem rechtsverbindlichen VGM versehen werden können, teilte das Unternehmen jetzt mit.

Zertifizierte Note

Mit Containern beladene Lkw können in den entsprechenden Anlagen auf eine Wiegeeinrichtung fahren, die gemäß den lokalen Vorschriften zertifiziert ist. Um das verifizierte Bruttogewicht zu erhalten, wird anschließend das Gewicht von Zugmaschine und Chassis abgezogen. Kunden erhalten auf diesem Weg eine zertifizierte Wiegenote, die das Gewicht der Ladung inklusive Packmaterial und Container-Tara ebenso enthält wie das Gewicht von Lkw und Chassis.

Die HHLA weist ergänzend darauf hin, dass sie allein ein zertifiziertes VGM als Quelle der Gewichtsangabe für die Stauplanung und den Verladeprozess akzeptiert. EHA

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